PSA Verrechnungskriterien

PSA Verrechnungskriterien

PSA ist in den folgenden Fällen direkt mit den Krankenkassen abrechenbar

(cave: bei ÖGK nur bei Überweisung durch Urologen!)

  1. Ab dem 40. Lebensjahr bei Männern mit hohem Risiko für Prostatakarzinom (erstgradig. Verwandte mit Prostatakarzinom, fam. Häufung).
  2. Ab dem 40. Lebensjahr bei Männern bei bekannter oder Verdacht auf BRCA 1/2-Mutation.
  3. Bei Nachweis eines Hypogonadismus vor der Testosteronsubstitution.
  4. Unter Testosteronsubstitution (im ersten Jahr halbjährlich und anschließend jährlich).
  5. Verlaufskontrolle bei Prostatakarzinom.
  6. Abnormale digital-rektale Untersuchung bzw. konkreter Krebsverdacht (z.B.: tastbarer Knoten).

Privattarif: PSA € 16,50 + fPSA € 16,50

Eintrag aktualisiert am: 30. Januar 2024